Ausschreibung TISCHE-Stipendien 2025 für junge Architektinnnen und Architekten
Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, aber bereits renommierten Architekturbüro bzw. einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur im Ausland. Der Begriff „Baukultur“ wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren.
Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architektinnen und Architekten unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln
In der Bewerbung ist ein Büro zu nennen, das auch inhaltlich/thematisch dem Interesse des Bewerbers, der Bewerberin an seiner bzw. ihrer eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung IV/B/4 möglich.
Ein direkter Bezug des ausgewählten Büros bzw. der Arbeitsvorhaben zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet (https://sdgs.un.org/goals).
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre (Studienabschluss nicht vor dem 31.03.2022) und freiberuflicher Stellung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Tische-Stipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl | bis zu 5 Stipendien, davon bis zu zwei mit Schwerpunkt "Baukultur und Raumplanung |
Stipendiendauer | 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2025 anzutreten |
Stipendienhöhe | Dotierung mit je EUR 11.000,00 |
Bewerbungsfrist
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Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2025 per Online-Formular |
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Die Ausschreibung kann auch unter https://www.bmkoes.gv.at/kunst-und-kultur/service- kunst-und-kultur/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html