Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer von 2 ordentlichen Mitgliedern des jeweiligen Landesverbandes zur Aufnahme vorgeschlagen wird. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand des jeweiligen Landesverbandes.

Rechte der Mitglieder
Alle ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Generalversammlung des betreffenden Landesverbandes, sowie das aktive und passive Wahlrecht für alle Organe des Vereines. Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen der ZV in Anspruch zu nehmen und zu allen offiziellen Veranstaltungen eingeladen zu werden.

Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben nach besten Kräften und Können die Interessen des Vereines zu wahren und zu fördern, die beschlossenen Beiträge, Aufnahmegebühren usw. pünktlich zu bezahlen, sich an die Statuten des Vereines, sowie an die Beschlüsse seiner Organe zu halten und ein angenommenes Amt pünktlich und ehrenamtlich zu erfüllen. Sie sind auch verpflichtet, das Ansehen und die Ehre des Architektenberufes zu wahren.

Berühmte ZV-Mitglieder waren und sind Otto Wagner, Josef Hoffmann, Clemens Holzmeister, Eugen Wörle, Günther Domenig, Hans Hollein, Carlo Baumschlager, Dietmar Eberle, Martha Schreieck, Wilhelm Holzbauer, Gustav Peichl, Heinz Tesar.